Wir glauben, dass jeder Mitarbeiter das Recht hat, mit Würde und Respekt behandelt zu werden.
Fragen Sie sich:
Ja. Wenn Beschäftigungsentscheidungen, wie z. B. Beförderungen, auf der Bereitschaft eines Mitarbeiters beruhen, eine romantische Beziehung einzugehen oder sexuelle Gefälligkeiten zu gewähren, gilt dies als sexuelle Belästigung und sollte sofort gemeldet werden.
Ja. Wenn Beschäftigungsentscheidungen, wie z. B. Beförderungen, auf der Bereitschaft eines Mitarbeiters beruhen, eine romantische Beziehung einzugehen oder sexuelle Gefälligkeiten zu gewähren, gilt dies als sexuelle Belästigung und sollte sofort gemeldet werden.