Mit Integrität führen

Aufbauen. Entwickeln. Inspirieren.

Schutz vor Bestechung und Geldwäsche

Korruption schadet unseren Bürgern und dem Gemeinwesen. Daher ist die Bekämpfung von
Bestechung Bestechung bedeutet, Wertgegenstände anzubieten, zu überreichen, zu erhalten, zu fordern oder zu akzeptieren, um einen geschäftlichen Vorteil zu erlangen oder zu behalten. und Geldwäsche Geldwäsche liegt vor, wenn Kriminelle Gelder aus illegalen Aktivitäten über ein legales Unternehmen (wie unseres) „waschen“. von entscheidender Bedeutung. Lassen Sie uns zusammenarbeiten, um alle unsere Drittparteien sorgfältig zu prüfen und unsere Branche mit Integrität zu führen.

Vermeiden Sie Bestechungs- und Schmiergelder.

Bei FIS bieten und nehmen wir niemals Bestechungsgelder an und vermeiden selbst den Anschein einer Unrechtmäßigkeit. Wir zahlen auch keine Schmiergelder. Darunter versteht man Dinge von Wert, die nach Abschluss eines Geschäfts übergeben werden. Denken Sie daran, dass Bestechungs- und Schmiergelder nicht auf Bargeld beschränkt sind. Achten Sie auf den Austausch von Wertgegenständen jeglicher Art, einschließlich:

  • Geschenke
  • Unterhaltungsan­gebote
  • Mahlzeiten
  • Preisnachlässe
  • Gefälligkeiten
  • Jobs oder Praktika
  • Bargeld oder Bargeldäquivalente (wie z.B. Geschenkkarten oder Geschenkgutscheine)
  • Gemeinnützige oder politische Spenden

Seien Sie vorsichtig beim Umgang mit Beamten und Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes.

Die Regeln, was Beamten, Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes und deren Verwandten überreicht oder angeboten werden darf, sind sehr streng. Bevor Sie etwas von Wert anbieten, holen Sie die Genehmigung des FIS Ethikbüros ein.

FIS verbietet Schmiergeldzahlungen oder „Beschleunigungszahlungen“, die einem Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes oder einer anderen Person angeboten werden, um ein routinemäßiges behördliches Verfahren oder eine Entscheidung zu beschleunigen oder sicherzustellen, wie z.B. die Beschleunigung einer Lizenz oder Genehmigung. Es gibt jedoch eine Ausnahme in Bezug auf Beschleunigungszahlungen, wenn diese geleistet werden, um eine routinemäßige behördliche Maßnahme zu beschleunigen, die keine Ermessensentscheidung beinhaltet, wie z.B. die Beschleunigung eines Reisepasses.

Der Begriff „Beamter“ ist weit gefasst und bezieht sich nicht nur auf gewählte Amtsträger, sondern auch auf Mitarbeitende von Regierungsbehörden und staatlich kontrollierten Unternehmen oder Einrichtungen, wie z.B. öffentliche Schulen und andere, wie in unserer Antibestechungs- und Antikorruptionsrichtlinie (FABAC) beschrieben.

Kennen Sie Ihre Klienten.

Um Geldwäsche zu verhindern, muss sichergestellt werden, dass die Zahlungen aus rechtmäßigen Quellen stammen und nur für rechtmäßige Geschäftszwecke verwendet werden. Stellen Sie sicher, dass Sie:

  • Verstehen, wie Klienten unsere Serviceleistungen und Lösungen verwenden.
  • Wissen, wer hinter jeder Transaktion steht, und dass Sie nur Geschäfte mit seriösen Unternehmen tätigen.
  • Alle verdächtigen Aktivitäten und fragwürdigen Transaktionen melden.

Zu den fragwürdigen Transaktionen zählen unter anderem:

  • Versuche, in bar zu zahlen
  • Die Bitte, die Waren in ein anderes Land zu versenden als dem, in dem die Zahlung erfolgte
  • Der Versuch, Aufzeichnungsvorschriften zu umgehen
  • Zahlungen, die von Personen oder Unternehmen geleistet werden, die nicht an der Transaktion beteiligt sind
  • Verdächtige Änderungen im Transaktionsverhalten eines Klienten

Zusätzliche Ressourcen:

Antibestechungs- und Antikorruptionsrichtlinie (FABAC)

Globale Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus

Richtlinie zum Thema Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG)

Richtlinie zur Einhaltung von Sanktionen

Richtlinie zur Erstattung von Meldungen

Blauer Himmel mit Sonnenlicht, das durch eine Kuppelöffnung scheint

Der Begriff „Beamter“ ist weit gefasst und bezieht sich nicht nur auf gewählte Amtsträger, sondern auch auf Mitarbeitende von Regierungsbehörden und staatlich kontrollierten Unternehmen oder Einrichtungen, wie z.B. öffentliche Schulen und andere, wie in unserer Antibestechungs- und Antikorruptionsrichtlinie (FABAC) beschrieben.

Zu den fragwürdigen Transaktionen zählen unter anderem:

  • Versuche, in bar zu zahlen
  • Die Bitte, die Waren in ein anderes Land zu versenden als dem, in dem die Zahlung erfolgte
  • Der Versuch, Aufzeichnungsvorschriften zu umgehen
  • Zahlungen, die von Personen oder Unternehmen geleistet werden, die nicht an der Transaktion beteiligt sind
  • Verdächtige Änderungen im Transaktionsverhalten eines Klienten

Unsere Werte in Aktion

F: Eine scheinbar unbeteiligte Drittpartei hat vor kurzem damit begonnen, Zahlungen im Namen eines unserer langjährigen Vertriebshändler zu tätigen. Ich möchte den Vertriebshändler nicht beschuldigen, aber ich mache mir Sorgen um die Zahlungen. Was soll ich tun?

A: Kontaktieren Sie den Händler für weitere Einzelheiten. Wenn die Antworten, die Sie erhalten, keinen Sinn ergeben oder nicht zufriedenstellend sind, melden Sie es Ihrem Vorgesetzten oder dem FIS Ethikbüro.